Rechtsprechung
FG Münster, 06.06.1984 - V 7238/83 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,21265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 27.06.2001 - 5 K 5777/00
Steuersatz für die Veranstaltung von mittelalterlichen Märkten und …
Auf dieser Grundlage definiert die ständige Rechtsprechung als Schausteller Personen, die mit ihren der Unterhaltung dienenden Unternehmen gewerbsmäßig Jahrmärkte, Volksfeste usw. beschicken (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 1993 V R 59/91, BFHE 173, 249, BStBl II 1994, 336 unter II. 1. m.w.N. und Senatsurteil vom 6. Juni 1984 V 7238/83 U, EFG 1985, 151).Diese Tätigkeit ist von der vorgenannten Steuerbegünstigungsnorm nicht erfasst, da sie keine schaustellerischen Elemente beinhaltet (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1984, a.a.O. und Klezath in Hartmann/Metzenmacher, UStG, Stand 2/01, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Rdnr. 137).
- BFH, 25.11.1993 - V R 59/91
Auto- und Motorradakrobatik - Eigenveranstaltlung
Der Senat teilt auch die Auffassung des FG, daß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1980 nicht nur schaustellerische Leistungen auf Veranstaltungen begünstigt, die von landsmannschaftlichen Gruppen, örtlichen Vereinen oder Kommunen initiiert und organisiert werden (so aber FG Münster, Urteil vom 6. Juni 1984 V 7238/83 U, rechtskräftig, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 151).